ENTWURF – anwaltlich zu prüfen, nicht rechtsverbindlich. Aufgebaut nach den Mindestinhalten des Art. 28 Abs. 3 DSGVO und orientiert an marktüblichen AVV für B2B-SaaS. Gilt als Bestandteil der AGB (§ 8) und wird mit der Bestellung bestätigt; auf Wunsch stellt der Anbieter eine unterschriebene Fassung bereit.
Verantwortlicher: der Kunde, wie in der Bestellung angegeben (Firma, Anschrift, Ansprechpartner).
Auftragsverarbeiter: Roding Software Solutions UG (haftungsbeschränkt), Schottstraße 11, 93426 Roding – Neubäu am See, vertreten durch Andreas Braun, E-Mail info@rodex-disposition.de (nachfolgend „Anbieter").
(1) Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bereitstellung der Software SUBZERT und des Moduls SubServe (Nachweisverwaltung für Subunternehmer) gemäß den AGB des Anbieters.
(2) Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Pflichten aus Ziffer 10 (Löschung/Rückgabe) gelten darüber hinaus.
Zweck: Erfassung, Speicherung, Fristenüberwachung, Anforderung und Auswertung von Nachweisen der Subunternehmer des Verantwortlichen; Erstellung von Berichten und Nachweisübersichten; Kommunikation mit Subunternehmern im Namen des Verantwortlichen.
Art der Verarbeitung: Speichern, Ordnen, Auslesen, Abfragen, Übermitteln an Subunternehmer (Portal-Links, Erinnerungen), automatisierte Auswertung von Firmen-Nachweisen (nur SubServe), Löschen.
Datenarten:
Betroffene: Inhaber, Ansprechpartner und Beschäftigte der Subunternehmer des Verantwortlichen; Beschäftigte des Verantwortlichen als Nutzer.
(1) Der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Die Nutzung der Software gemäß Hauptvertrag und Leistungsbeschreibung gilt als Weisung. Weitergehende Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform.
(2) Der Anbieter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt; er darf die Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.
(3) Eine Verarbeitung für eigene Zwecke des Anbieters findet nicht statt. Insbesondere werden Inhalte des Verantwortlichen nicht zum Training von KI-Modellen verwendet — weder durch den Anbieter noch durch dessen Unterauftragsverarbeiter (Ziffer 6).
Der Anbieter setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29 DSGVO), und beschränkt den Zugriff auf das für die Leistungserbringung Erforderliche.
Der Anbieter trifft die in Anlage 1 beschriebenen Maßnahmen und entwickelt sie entsprechend dem Stand der Technik fort. Wesentliche Änderungen, die das Schutzniveau senken würden, sind ausgeschlossen.
(1) Der Verantwortliche genehmigt allgemein den Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 DSGVO):
| Unternehmen | Leistung | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| [HOSTER — Firma, Anschrift] | Serverbetrieb (Rechenzentrum) | Deutschland |
| checkdomain GmbH, Große Burgstraße 27/29, 23552 Lübeck | E-Mail-Versand (SMTP) und Support-Postfach | Deutschland |
| Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland | KI-Auswertung von Firmen-Nachweisen (Gemini API) — nur bei gebuchtem SubServe-Modul, nur Firmen-Nachweise, keine Personendokumente | EU / USA (Standardvertragsklauseln, EU-US Data Privacy Framework) |
| Anthropic Ireland, Limited, 6th Floor, South Bank House, Barrow Street, Dublin 4, Irland | KI-Auswertung (Claude API) — nur, falls anstelle von Google konfiguriert; gleiche Beschränkungen | EU / USA (Standardvertragsklauseln, EU-US Data Privacy Framework) |
(2) Der Anbieter schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen Vertrag, der diesem die gleichen Datenschutzpflichten auferlegt wie diesem AVV, und bleibt gegenüber dem Verantwortlichen für die Erfüllung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters verantwortlich.
(3) Über beabsichtigte Änderungen (Hinzuziehung oder Ersetzung) informiert der Anbieter den Verantwortlichen mindestens vier Wochen vorher in Textform. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von zwei Wochen widersprechen; kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, kann jede Partei den Hauptvertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(4) Stripe (Zahlungsabwicklung) verarbeitet ausschließlich Daten des Verantwortlichen selbst als eigenständig Verantwortlicher und ist kein Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieses AVV.
(1) Der Anbieter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Betroffenenrechte (Art. 12–22 DSGVO). Die Software stellt hierfür einen vollständigen Datenexport (Art. 15, 20), Berichtigungs- und Löschfunktionen bereit; darüber hinausgehende Unterstützung erfolgt gegen angemessene Vergütung nach Aufwand.
(2) Anfragen Betroffener, die den Anbieter direkt erreichen, leitet er unverzüglich an den Verantwortlichen weiter, ohne sie selbst zu beantworten.
(3) Der Anbieter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, Konsultation) unter Berücksichtigung der ihm verfügbaren Informationen.
Der Anbieter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten des Verantwortlichen betrifft, unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung in Textform an die im Konto hinterlegte Administrator-Adresse, mit den nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Angaben, soweit sie ihm vorliegen; fehlende Angaben reicht er unverzüglich nach.
(1) Der Anbieter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung, insbesondere die Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage 1) und auf Anfrage die Ergebnisse von Selbstprüfungen.
(2) Der Verantwortliche kann nach angemessener Ankündigung (mindestens vier Wochen) und zu den üblichen Geschäftszeiten Überprüfungen durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen lassen, höchstens einmal jährlich, sofern nicht ein konkreter Anlass (z. B. Datenschutzverletzung, behördliche Anordnung) eine weitere Prüfung erfordert. Der Anbieter kann für Prüfungen ohne Anlass einen angemessenen Aufwandsersatz verlangen.
(1) Nach Ende des Hauptvertrags stehen dem Verantwortlichen die Daten 30 Tage lang zum Export über die Anwendung zur Verfügung.
(2) Danach löscht der Anbieter alle personenbezogenen Daten des Verantwortlichen einschließlich hochgeladener Dokumente und Sicherungskopien innerhalb der in § 11 der AGB genannten Fristen (Vormerkung 30 Tage, Sicherungen spätestens 35 Tage danach), sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Anbieters besteht. Die Löschung wird auf Anfrage in Textform bestätigt.
Die Verarbeitung findet in Deutschland statt. Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt ausschließlich im Rahmen der KI-Auswertung bei gebuchtem SubServe-Modul (Ziffer 6) auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914) und, soweit die Anbieter zertifiziert sind, des EU-US Data Privacy Framework. Personendokumente und Daten besonderer Kategorien werden systemseitig von dieser Übermittlung ausgeschlossen.
Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO und im Übrigen nach § 10 der AGB.
Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und den AGB gehen die Regelungen dieses AVV vor, soweit sie den Datenschutz betreffen. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist Regensburg (§ 14 AGB). Änderungen bedürfen der Textform.
Vertraulichkeit
Integrität
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung